Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Monatlich
Der Verdienst basiert auf dem Tarifvertrag für die Beschäftigung in Privathaushalten, der zwischen dem DHB-Netzwerk Haushalt und der Gewerkschaft Nahrungs-Genuss-Gaststätten abgeschlossen wird und in den einzelnen Bundesländern variiert.
1.870,00 € bis 1.980,00 € Bruttogehalt gemäß Tarifvertrag plus ca. 500,00 € Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
126,00 € für die Begleitung durch die Koordinatorin ab dem zweiten Monat (im ersten Monat: 595,00 €)
32,73 € Gehaltsabrechnung durch die Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle des Caritasverbandes für das Erzbistum Paderborn e.V. (auf Wunsch)
Einmalig
29,75 € Beantragung Betriebsnummer (auf Wunsch)
29,75 € Anmeldung bei Unfallkasse (auf Wunsch)
Jährlich
35,00–70,00 € Gesetzliche Unfallversicherung (je nach Bundesland)
Unregelmäßig
120,00–180,00 € An- und Abreisekosten (gemäß Beleg)
Erstattungsmöglichkeiten
Pflegeversicherung
Für die Beschäftigung einer Betreuungskraft können Sie das Ihnen zur Verfügung stehende Pflegegeld einsetzen.
In einzelnen Fällen werden die Kosten durch den örtlichen Sozialhilfeträger übernommen. Die zuständige Stelle Ihrer Kommune kann Sie dazu informieren.
Steuererklärung
Ein Teil der Aufwendungen für eine sozialversicherungspflichtig beschäftigte Betreuungskraft kann bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Detaillierte Auskünfte dazu geben Ihnen das Finanzamt oder Ihr Steuerberater.